Systemische Familientherapie
Ich bin seit 2012 von der IFS als systemische Familientherapeutin ausgebildet. Zudem bin ich zertifiziertes Mitglied des Dachverbandes Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie (DGSF) und habe in den letzten Jahren viele Familien betreut.
Dabei war es hilfreich den Blick auf das soziale Umfeld und den kulturellen Kontext meines Gegenübers zu haben.
Kontaktieren Sie mich gerne über das Kontaktformular oder schreiben Sie mir eine e-Mail. Ich melde mich so schnell wie möglich zurück.
Themen können sein:
– Partnerschaft
– Trennung und Scheidung
– Kindererziehung
– Resilienz
– Perspektivlosigkeit und Stressbewältigung
Alle glücklichen Familien gleichen einander. Jede unglückliche Familie ist auf ihre eigene Art unglücklich.
Meist gestellte Fragen
In der systemischen Familientherapie werden Kommunikations – und Beziehungsbedingungen in einem System näher betrachtet. Probleme und Symptome werden nicht nur als Störung betrachtet, sondern eine Möglichkeit zur Neuorientierung. Ziel ist es, gemeinsam nach Ressourcen und Lösungen zu finden. Ich arbeite nach den ethischen Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für systemische Therapie (DGSF).
Selbstverständlich werde ich Ihre Informationen vertraulich behandeln und keine Daten weitergeben. Als Mitglied der DGSF verpflichte ich mich dazu, alle Mitteilungen von Ihnen entsprechend den gesetzlichen Regelungen vertraulich zu behandeln, auch über den Tod hinaus. Zudem sind die Datenschutzbestimmungen für jedes Mitglied des Systems zu gewährleisten. Mit dritten Personen wird nur unter Aufhebung der Schweigepflicht gesprochen.
Eine Sitzung dauert in der Regel 60-90 Minuten. Zwischen den Gesprächen liegen Abstände von 2-3 Wochen. Wie viele Sitzungen für Ihr Anliegen notwendig ist, kann im Voraus nicht bestimmt werden.
Die systemische Therapie ist ein wissenschaftlich anerkanntes Therapieverfahren und wurde 2008 als psychotherapeutisches Verfahren anerkannt. Jedoch gehört sie in Deutschland noch nicht zu den Richtlinienverfahren der Krankenkassen. Deshalb werden die Kosten bisher nur unter bestimmten Voraussetzungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Bei privaten Krankenkassen, der Beihilfe oder Zusatzversicherungen fragen Sie bitte Ihre Versicherung.
Die Therapiekosten können steuerlich abgesetzt werden (siehe § 33 EstG “aussergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art”).
Nein, Sie können als einzelne Person Ihr Anliegen und Ihr Familiengenogram mit mir gemeinsam bearbeiten.
Nein, meine Berufsbildung behandelt keine psychischen Erkrankungen. Außerdem verschreibe ich keine Medikamente.